Spätestens 30 Tage nach der Anwendung müssen ab dem 1. Januar 2026 alle Pflanzenschutz-Anwendungen elektronisch und maschinenlesbar dokumentiert werden. Wie bisher bleiben die Daten beim Betrieb, müssen aber auf Anfrage dem Pflanzenschutzdienst NRW zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig für die Praxis: Es gelten neue zusätzliche Pflichtangaben!
Folgende Änderungen ergeben sich daraus:
Eine einheitliche technische Vorgabe erfüllt z.B. das ehemalige Düngeportal, das nun zum Betriebsportal erweitert worden ist. Der Vorteil bei dessen Nutzung ist, dass mögliche Fehlerquelle sofort auffallen. Die EPPO-Codes, BBCH-Stadien und Zulassungsnummern z.B. werden hier direkt vorgeschlagen. Das erspart einiges an Arbeit! Die kostenfreie Nutzung erfolgt für Betriebe mit der HIT/ZID-Nummer.
Tipp: Prüfen Sie jetzt Ihre digitale Ackerschlagkartei, ob sie die neuen Anforderungen abbilden kann. Viele Systeme bereiten bereits Updates vor.
Schulungstermine zu diesem Thema sind in Vorbereitung und über die Terminvorschau der Kammerportale abrufbar.
Für Betriebe mit Spezialkulturen, insbesondere Zierpflanzenbetriebe, wird es mit dem Programm PS Info vom DLR RLP eine Möglichkeit geben, die Aufzeichnungspflichten rechtskonform umzusetzen.