Seit 2024 ist die Beantragung der Dieselentlastung nur noch online über das Zoll-Portal möglich. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember gestellt werden.
Das hat für den Antragsteller deutliche Vorteile:
Der Online-Antrag zur Agrardieselentlastung wird durch die Zollverwaltung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Dieser kann nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt.
Achtung:
Um die Dienstleistung nutzen zu können, wird im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto benötigt. Hierfür ist ein ELSTER-Konto erforderlich, welches vorher unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt wurde. Unbedingt wichtig ist die Variante "Für eine Organisation", da über ein Privatkonto keine Antragstellung möglich ist.
Auch wichtig:
Unbedingt darauf achten, dass das Elster-Zertifikat korrekt erstellt ist, denn die Daten aus dem Zertifikat werden direkt in den Agrardiesel-Antrag übernommen. Die Erstellung des Zertifikates benötigt einige Zeit, sodass für dieses Jahr das eigene Zertifikat nicht mehr genutzt werden kann. Es ist aber möglich, das Zertifikat eines anderen Betriebes in Vertretung zu nutzen.
Ansprechpartner und weitere nützliche Informationen findet man auf der Seite des Zoll-Portals:
Aktuell gilt:
Das Bundeskabinett hat bereits dem Entwurf für die Wiedereinsetzung der bis 2024 geltenden Regelung beim Agrardiesel zugestimmt. Die Rückerstattung soll dann wie vorher auch bei 21,48 Cent pro Liter Diesel liegen.
Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Anträge müssen wie bisher auch online beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden:
Neu:
Zur Vermeidung einer Bevorzugung fossiler Gasöle, wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auch auf die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse (etwa HVO – Hydrierte Pflanzenöle) erweitert.