Bodenproben: Alle 6 Jahre auf Flächen größer als 1 ha
Nmin Bodenprobe (Gemüse):Für DBE N für den Anbau von Gemüse nach Gemüse
Düngebedarfsermittlung für N und P2O5: Berechnung vor der ersten Düngemaßnahme
Dokumentation der Düngemaßnahmen: spätestens zwei Tage nach der Maßnahme
Wirtschaftsdünger-Meldung (Abgabe und Aufnahme/Import von Wirtschaftsdüngern): Meldung spätestens einen Monat nach Ablauf eines jeden Kalenderhalbjahres zum 31. Januar oder 31. Juli im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger (www.meldeprogramm-nrw.de)
Wirtschaftsdünger-Check zur Berechnung der betriebsindividuellen N-Obergrenze (max. 170 kg Norg/ha): Berechnung für das Düngejahr (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) bis zum 31. März des Folgejahres in der Excel-Anwendung NOG der Landwirtschaftskammer NRW
Anlage 5 (Jährlicher betrieblich aufsummierter Nährstoffeinsatz, verpflichtend): Berechnung für das Düngejahr (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) spätestens bis zum 31. März des Folgejahres > das Ergebnis in Anlage 5 DüV dokumentieren. Dabei resultieren die Werte aus den betrieblichen Aufzeichnungen.
Stoffstrombilanz: entfallen
Kontrolle der Ausweisung von Flächen in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten: Neue Ausweisung zum 01. Januar jeden Jahres möglich (www.elwasweb.nrw.de)
Berücksichtigung des 20% Abschlags auf Stickstoff im summierten Düngebedarf aller Nitratbelasten Flächen für alle Kulturen des kompletten laufenden Düngejahres: Die Berechnung hat vor der ersten Düngemaßnahme zu erfolgen. Summenbildung des um 20 % reduzierten DB der Flächen in Nitratbelastetem Gebiet bis 31. März und Fortschreibung bei späten Kulturen. Eine einfache Berechnung ist im Düngeportal NRW möglich.
Nährstoffanalysen von organischen und organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern (ausgenommen ist der Festmist von Huf- und Klauentieren) auf nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten: Mindestens einmal pro Jahr! Bei betrieblichen Veränderungen sind zusätzliche Analysen erforderlich, bei Import eine aktuelle Analyse
Schlagspezifische Einhaltung der N-Obergrenze von 170 kg Norg/ha) kalenderjahrbezogen: Empfehlenswert ist die Berechnung bis zum 31. März des Folgejahres (Wirtschaftsdünger-Check der Landwirtschaftskammer NRW)
Schulungsmaßnahmen zur Düngung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten: Teilnahme einmal in drei Jahren, beginnend ab erstmaliger Ausweisung einer belasteten Fläche im Betrieb (s. dazu das Schulungsprogramm der Landwirtschaftskammer NRW)