Wirtschaftsdünger-Abgabe oder -Aufnahme bis zum 31.07 melden!
Die Wirtschaftsdüngerverbringungs-verordnung des Bundes sowie die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW verpflichten alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger oder entsprechende Stoffe abgeben oder aufnehmen,
zur Dokumentation und Meldung der Nährstoffströme.
Die Meldefrist für das erste Kalender-Halbjahr 2026 endet am 31. Juli 2026.
Eine Meldepflicht besteht allerdings nur, wenn die sogenannte Bagatellgrenze von
200 Tonnen bzw. Kubikmeter Frischmasse pro Jahr überschritten wird.
Liegt ihr Betrieb unterhalb dieser Grenze, sind keine Maßnahmen erforderlich.
Mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres 2026/27 am 01.07. startet gemäß Düngeverordnung auch die neue Düngesaison. Dementsprechend muss eine Düngebedarfsermittlung (DBE) für alle Ackerkulturen mit einer geplanten Herbstdüngung analog zum Frühjahr durchgeführt werden.
Dies betrifft alle organischen Düngemittel (z.B. Festmist, Gülle, Kompost) und mineralischen N/P-Dünger.
Für Kulturen, die im Herbst nicht gedüngt werden sollen, kann die DBE auch erst im Frühjahr 2027 erfolgen.
Achtung: Bisher als nitratsensibel eingestufte Flächen (Rote Grundwasserkörper), unterliegen im Herbst 2026 keinen gesonderten Restriktionen!