Die wichtigsten Fristen im Mai 2025
15.05. Verpackungen für Lebensmittel: Jährliche elektronische Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) im Sinne des Verpackungsgesetztes (VerpackG) für das Vorjahr. Muss inklusive Prüfbestätigung und Prüfbericht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID erfolgen.
15.05. Ende der Frist zur Neuanlage mehrjähriger Buntbrachen, Wildpflanzenmischungen, Uferrand- und Erosionsschutzstreifen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen
15.05. Spätester Termin für die Aussaat der Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Öko-Regelungen 1b/c-Anlage von Blühflächen auf Brachen der Öko-Regelung 1a
15.05 Fristende für die Einreichung des Sammelantrags:
Fristende für die Einreichung der Auszahlungsanträge für:
Die Einreichung des Sammelantrags sowie der Auszahlungsanträge der Agrarumweltmaßnahmen erfolgt generell über die Software zur Antragstellung ELAN.
Zu diesem Termin müssen dem Antragsteller die beihilfefähigen Flächen im Rahmen der Einkommensstützung zur Verfügung stehen, damit diese beantragt werden können. Die Beihilfefähigkeit der Fläche muss das gesamte Jahr über gegeben sein. Die Angabe der Nutzung richtet sich nach der Hauptnutzung im Zeitraum 01.06. bis 15.07., unabhängig davon ist die Beibehaltung der Nutzung über einen längeren Zeitraum ggf. maßnahmenspezifisch geregelt.