Die wichtigsten Fristen im Juli 2025

16.07. Beginn des Erntezeitraums im Rahmen der Agrarumweltmaßnahme (AUM) der mehrjährigen Wildpflanzenmischungen

31.07. Meldefrist Wirtschaftsdüngermeldungen gemäß § 3 Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (WDüngNachwVO NRW) und Wirtschaftsdüngerverordnung (WDüngV): Meldung von Abgaben, Aufnahmen und Importen im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW für den Zeitraum 01.01. – 30.06. Gilt für Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist, Kot, Gärreste, Champost und Stoffe, die Wirtschaftsdünger als Ausgangsstoff oder Bestandteil enthalten)

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