Die wichtigsten Fristen im Januar 2025

01.01. Neu: Die soziale Konditionalität im Rahmen der EU-Agrarförderung ist ab 2025 zu beachten. Es handelt sich dabei um Regelungen zur Einhaltung von sozialen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Wichtig ist hierbei, dass die entsprechende Einhaltung der Vorschriften im Betrieb ausreichend dokumentiert und im Falle einer Kontrolle dann auch vorgelegt werden können.

01.01. Beginn des Stilllegungszeitraumes von Stilllegungen (Brache- oder Blühflächen/Blühstreifen) im Rahmen der Öko-Regelungen

01.01. Beginn des Haltungszeitraumes von min. 0,3 bis max. 1,4 raufutterfressenden GVE im Rahmen der Öko-Regelung "Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes" des Betriebes (letzter Tag ist der 31.12.)

01.01. Beginn des Zeitraums des Verzichts auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Öko-Regelung "Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf Flächen. Der Ablauf des Zeitraums endet mit Zeitpunkt der letzten Ernte, frühestens jedoch am 01.09. Bei Dauerkulturen oder wenn Gras oder Grünfutter oder Leguminosen als Ackerfutter angebaut werden, verlängert sich der Zeitraum bis zum 15.11. des Jahres.

10.01. Quartalsmeldung Initiative Tierwohl

14.01. Tierhaltermitteilungen HI-Tier-TAM-Datenbank: Meldung je Nutzungsart nur elektronisch in die HI-Datenbank

15.01. Stichtagsmeldung Tierbestand HIT-Datenbank

15.01. Aufbringverbot für Düngemittel mit wesentlichem Phosphatgehalt: Letzter Tag der Sperrfrist auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen und Nitratbelasteten Flächen bei Acker- und Grünland

15.01. Aufbringverbot für Festmist auf Nicht-Nitratbelastete Flächen: Letzter Tag der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost auf Nicht-Nitratbelastete Flächen. Bei Nitratbelasteten Flächen gilt die Frist bis 31.01.

31.01. Aufbringverbot für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt:  Letzter Tag der Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (z.B. Gülle, Gärsubstrat, Geflügelmist und -kot, mineralische Stickstoffdünger).

31.01. Aufbringverbot für Festmist auf Nitratbelastete Flächen: Letzter Tag der Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost auf Nitratbelastete Flächen

31.01. Meldefrist für Wirtschaftsdüngermeldungen: Meldungen für Abgaben, Aufnahmen und Importe. Gilt für Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern

31.01. Tierzahlmeldung Tierseuchenkasse 2025 mit Ausnahme der Rinderhalter (Zusendung der Meldeaufforderung abwarten!). Gilt auch für Hobbyhalter!

31.01. Vergabe einer Unternehmernummer

31.01. Frist zur Abgabe der Monatsmeldungen für das Verpflichtungsjahr 2024 in der einjährigen Maßnahme Haltungsverfahren auf Stroh (nur Schweinehalter)

31.01. Einreichfrist der Anlage Viehbestand für die Maßnahme des Ökologischen Landbaus (Quartalsmeldung 3 und 4)

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