Die wichtigsten Fristen im August

15.08. Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen sowie der Blüh- und Bejagungsschneisen sowie Buntbrachen (AUM)

15.08. Ablauf der Frist zur Einreichung der Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos über die MonaNRW-App für die Öko-Regelung 5 (Dauergrünland mit Kennarten)

15.08. siehe Ausnahmehinweis für Wintergerste und Winterraps unter Termin 01.09. für die Stilllegungen im Rahmen der Öko-Regelungen

31.08. Ablauf des Zeitraums (1. Januar – 31. August) des Verzichtes auf Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Öko-Regelung 6. Bei Dauerkulturen oder beim Anbau von Ackerfutter (Gras, Grünfutter, Leguminosen), verlängert sich der Zeitraum bis zum 15. November. 

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