Die wichtigsten Fristen im August 2025

15.08. Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen sowie der Blüh- und Bejagungsschneisen sowie Buntbrachen (AUM)

15.08. Ausnahmehinweis für Wintergerste und Winterraps zu Konditionalitätenbrachen sowie für die Stilllegungen im Rahmen der Öko-Regelungen: ⇒ Ab dem 1. September darf für die Stilllegung im Rahmen der Öko-Regelungen 1a eine Aussaat, die im nächsten Jahr zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe/Ziegen beweidet werden.
Abweichend hiervon darf ab dem 15. August auf diesen Brachen die Aussaat von Wintergerste oder Winterraps vorbereitet und durchgeführt werden.
Für Blühstreifen/-flächen im Rahmen der Öko-Regelungen 1b darf eine Aussaat, die im Folgejahr zur Ernte führt, erst im zweiten Jahr, in dem der Blühstreifen sich auf der Fläche befindet, erfolgen.

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