Die wichtigsten Fristen im April 2025
01.04. Beginn des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen), auf Blüh- und Bejagungsschneisen sowie bei Uferrandstreifen und Buntbrachen der Agrarumweltmaßnahmen.
Ende der Frist zur aktiven Begrünung von Stilllegungen (Bracheflächen oder Blühstreifen / Blühflächen). Eine aktive Begrünung darf nicht mit Gras oder Kulturpflanzen in Reinsaat erfolgen. Die Einsaat muss vor dem 01.04. erfolgen.
01.04. Schriftlicher Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes
10.04. Quartalsmeldung Initiative Tierwohl, ITW für Ferkelerzeugung/Sauenhaltung und Ferkelaufzucht